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Die
Riesterrente Förderberechtigte Personen für eine Riesterrente sind grundsätzlich alle Pflichtversicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu zählen vor allen Arbeitnehmer die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Rentenversicherungspflichtige Selbständige, oder selbständige Lehrer und Erzieher. Weiter sind selbständige Pfleger und Hebammen, sowie selbständige Handwerker und selbständige Künstler die Versicherungspflichtig sind Riester fähig. Weiterhin begünstigte Personen sind Kindererziehende, während der rentenrechtlichen Erziehungszeiten 3 Jahren pro Kind. Eine weitere Personengruppe sind Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen in nicht selbständiger Form an mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen. Empfänger von Lohnersatzleistungen und Empfänger von Vorruhestandsgeld, aber nur dann wenn sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren. Geringfügig beschäftigte Personen, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichtet und pflichtig werden. Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, Beamte und Richter, Berufs- und Zeitsoldaten Beamten ähnliche Arbeitnehmer. Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Sowie alle Ehepartner aller Zulagenberechtigten, auch wenn diese Selbständig sind.Auf Wunsch erhalten Sie über unser Kontaktformular ausführliche Informationen und ein unverbindliches Angebot |