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Die
Rürup Rente Für Selbstständige und Freiberufler und gut verdienende ArbeitnehmerDie Rüruprente wurde zum 01.01.2005 zum ersten mal eingeführt. Sie ähnelt sich sehr mit sehr der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens ab dem 60. Lebensjahr sind die ersten monatlichen Rentenzahlungen möglich. In der Rüruprente sind die Rentenleistungen nicht beleihbar und nicht vererbbar. Noch ist es möglich diese zu veräußern oder zu übertragen. Somit ist auch eine einmalige Kapitalauszahlung auch nicht möglich. Wer darauf verzichten kann und so unflexibel seine Altervorsorge anspart wird im Alter auch dafür belohnt. Im Jahr 2011 sind immerhin 72 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Und bis zum Jahr 2025 steigert sich dieser Prozentsatz jährlich noch um zwei Prozent. Die Rüruprente ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler sinnvoll, da diese Personengruppe nicht viel Möglichkeiten hat steuerlich für ihr Altersvorsorge vorzusorgen. Auf Wunsch erhalten Sie über unser Kontaktformular ausführliche Informationenund ein unverbindliches Angebot |