Nur
wer privat Krankenversichert ist kann seine persönlichen
Bedürfnisse in der
Gesundheitsabsicherung decken. Die Voraussetzung für eine
private
Krankenversicherung haben Selbständige und Freiberufler, sowie
Beamte und
Arbeitnehmer die über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
verdienen. Die sogenannte
JAEG liegt in diesem Jahr bei 4125,00 Euro monatlich oder 49500 Euro im
Jahr. Um
in eine private Krankenversicherung zu wechseln muss ein Arbeitnehmer
diese
Grenze überschreiten. Angestellte die unter dieser Grenze
liegen müssen
gesetzlich Krankenversichert bleiben.
Die
Krankenvollversicherung in der private Krankenversicherung ist die
wichtigste
Versicherungsart. Sie übernimmt im tariflich vereinbarten
Umfang die Kosten der
Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Dabei
handelt es sich im
ambulanten Bereich um ärztliche Beratungen, Besuche,
Untersuchungen,
Hausbesuche des Arztes, Medikamente ( Heil- und Hilfsmittel ) und
Früherkennung
von Krankheiten. Im zahnärztlichen Bereich handelt es sich um
die Zahnbehandlung,
den Zahnersatz und die Kieferorthopädie.
Und im stationären Bereich handelt es sich um die freie Wahl
des Krankenhauses,
die Wahl des Arztes und die Unterbringung im Mehrbettzimmer oder nach
Wahl im
Ein- oder Zweibettzimmer.
Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich
europaweit, außerhalb
Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren
Aufenthalten kann die
Gültigkeitsdauer verlängert werden.
Den
vollständigen
Krankenschutz gesetzlich Versicherter im Ausland bietet nur die
Auslandsreisekrankenversicherung. Um den Beitrag gering zu halten,
bieten viele
Krankenversicherer eine Selbstbeteiligung an. Dabei zahlt der
Versicherte
einen Teil seiner Gesundheitskosten selbst, bis zu der vereinbarten
Höhe die
vorher im Vertrag vereinbart wurde. Für den Versicherten, der
selten krank ist,
ist es eine gute Ersparnis, die monatlichen Beiträge
verringern sich. Ob
gesetzlich versichert oder privat
versichert, ab 2007 ist die Krankenversicherung so wie auch die
Pflegeversicherung in Deutschland zu einer Pflichtversicherung geworden.
jeder ist gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Krankheit
und
Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Die private Pflegeversicherung
trägt bis zu einem gesetzlich
festgelegten Höchstbetrag die Kosten. Wer sich privat
Krankenversichern möchte,
muss die Pflegeversicherung auch bei dem privaten Krankenversicherer
abschließen.
Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen
gleich. Die Pflegeversicherung
deckt oft nicht alle Kosten, die im Pflegefall entstehen, diese
können aber mit
einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Die
Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während
einer vorübergehenden
Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit. Das Krankentagegeld kann
bis zum vollen
Nettoeinkommen abgesichert werden. Die Krankenhauszusatzversicherung
übernimmt
die Kosten für privatärztliche Behandlung und eine
bessere
Unterbringung. Mit der Krankenhaustagegeldversicherung wird
für jeden Tag,
Krankenhausaufenthalt, der vorher vereinbarte Geldbetrag steuerfrei,
ohne
jeglichen Kostennachweis an den Versicherten überwiesen.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden nicht,
wie in der
gesetzlichen nach dem Einkommen, sondern nach dem Umfang der
abgesicherten
Leistungen, dem Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter und dem
Geschlecht
berechnet. Im Alter steigt die Inanspruchnahme von
Gesundheitsleistungen, dies
wird bei der Beitragsberechnung bereits einkalkuliert und
dafür eine Altersrückstellung
gebildet. Hierfür werden in jüngeren Jahren
höhere Beiträge erhoben, als es dem
Risiko entspricht, damit die Beiträge im Alter nicht enorm
ansteigen. Zusätzlich wird seit 01.01.2000 ein
Zuschlag auf den Beitrag,
in Höhe von 10%, für alle Neuversicherten zwischen
dem 21. und 60. Lebensjahr
erhoben. Die Beiträge aller Tarife der privaten
Krankenversicherung und
Pflegeversicherung sind Vorsorgeaufwendungen und können von
der
Einkommenssteuer abgezogen werden. Krankenhausrechnungen werden direkt
mit dem
Versicherer abgerechnet. Arztrechnungen werden an den Versicherer
weiter
gereicht, dieser erstattet den Rechnungsbetrag auf das Konto des
Versicherten
und erst dann zahlt der Versicherte die Rechnung.
Heil- und Hilfsmittel ( Medikamente ) werden erst von dem Versicherten
vor
Ort bezahlt. Die Quittungen dafür kann er dann an den
Versicherer
weiterleiten und erhält dann den Betrag erstattet.
