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Private
Haftpflichtversicherung
Die
Verpflichtung zum
Schadenersatz, der Gesetzgeber schreibt es so vor. es muss Ersatz
für
schuldhaft verursachte Schäden geleistet werden. Das bedeutet,
wer vorsätzlich
oder fahrlässig das Leben, den Körper, die
Gesundheit, die Freiheit, das
Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich
verletzt, ist
dem anderen zum Ersatz des daraus erstandenen Schadens verpflichtet. Es
gibt 5
Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen, um
einen Anspruch auf
Schadenersatz zu haben. Der Geschädigte hat die Beweislast.
Der Schädiger ist
grundsätzlich zum Ersatz des entstandenen Schadens
verpflichtet. Die Höhe der
Haftung ist unbegrenzt. Aus der Forderung der Wiederherstellung des
alten
Zustandes, ergibt sich, dass eine Entschädigung zum Zeitwert
zu leisten ist. Bei
Personenschäden können z.B. Ersatz der Heilkosten,
Verdienstausfall, Schmerzensgeld,
... geltend gemacht werden. Bei Sachschäden können
z.B. Reparaturkosten und
Wiederbeschaffungskosten geltend gemacht werden Auf Wunsch erhalten Sie
über unser Kontaktformular ausführliche
Informationen |