Vergessen Sie Ihre Selbstzweifel, denn gerade in der
Wirtschaftskrise werden Mitarbeitern nicht aufgrund von Fehlleistungen,
sondern weil die finanzielle Belastung für den Arbeitgeber
nicht mehr tragbar war, entlassen. Dabei wird im Allgemeinem nach dem
sogenannten „Prinzip der Sozialauswahl“ verfahren:
Zunächst wird jenen gekündigt, welche am wenigsten
finanzielle Verantwortung aufgrund von Familie tragen und somit als
unabhängiger gelten. Auch Mitarbeiter, die aufgrund ihres
Alters oder einer Behinderung, als „schwer
vermittelbar“ für neue Arbeit gelten, bleiben in
dieser Sozialauswahl zunächst verschont. Es ist also unter
Umständen gar nicht Ihre persönliche Schuld, dass Sie
entlassen wurden.
Abgesehen von der psychischen Rehabilitation spielen auch die
finanzielle und formale Neuordnung, sowie die Jobsuche eine bedeutende
Rolle.
Wichtig bei der Jobsuche ist ein innovatives Bewerbungsmanagement. Dazu
gehören vor allem Kreativität und Eigeninitiative.
Haben Sie ruhig den Mut etwas neues, ganz andersartiges anzufangen und
verlieren Sie die Angst vor dem Unbekannten. Sie sollten
außerdem Ihre Ansprüche und Erwartungen senken.
Arbeitsplätze gibt es nicht wie Sand am Meer und auch wenn
Ihnen die Bezahlung und die Bedingungen nicht optimal passen: Ein Job
ist besser als kein Job.
Zur finanziellen und formalen Organisation in der Arbeitslosigkeit gibt
es klare Regeln und Richtlinien. Diese sollten und müssen sie
auf jeden Fall streng einhalten. Sobald man erfahren hat, dass man
gekündigt wird, sollte man sich beim Arbeitsamt melden. Das
heißt: wessen Arbeitsvertrag ausläuft und nicht
verlängert wird, sollte sich drei Monate vor Vertragsablauf
melden. Ansonsten muss man sich binnen 3 Tagen nach
Kündigungsausspruch beim Arbeitsamt melden. Die Einhaltung
dieser Fristen ist aus mehreren Gründen sehr wichtig. Zum
einen ist man ab dem ersten Tag, an dem es keine Beschäftigung
und Entlohnung mehr gibt arbeitslos und hat auch ab diesem Tag das
Recht auf finanzielle Unterstützung. Hat man diese
fristgerecht beantragt, wird sie auch ab diesem Tag ausbezahlt.
Rückwirkende Zahlungen gibt es nicht. Zum anderen werden, wenn
die Frist nicht eingehalten wird, Sanktionen in Form von Nichtzahlungen
der Unterstützung verhängt. In den ersten 12 Monaten
hat man das Recht auf das „Arbeitslosengeld I“. Wer
Privatvermögen besitzt, oder wessen Partner Besserverdiener
ist, bekommt keine finanzielle Unterstützung vom Staat. Beim
Arbeitslosengeld I erhalten Alleinstehende 60% ihres bisherigen
pauschalierten Nettoverdienstes, während Arbeitslose mit
minderjährigen Kindern 67% bekommen. Dabei muss der ehemalige
Arbeitgeber den Verdienst schriftlich bescheinigen. Eine weitere
Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I ist,
dass man innerhalb von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12
Monate versicherungspflichtig beschäftigt war und daher
Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt
hat. Nach Ablauf der 12 Monate Arbeitslosengeld I, beginnt die Zahlung
von Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV. Nur in
Ausnahmefällen und bei Arbeitslosen über 55 Jahren
wird das Arbeitslosengeld I weiter gezahlt. Beantragen muss man das
Arbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit. Dort muss man
Personalausweis oder Reisepass, die Sozialversicherungsnummer, den
Arbeitsvertrag und das Kündigungsschreiben bzw. den
befristeten Arbeitsvertrag vorzeigen. Auch alle
Versicherungsbeiträge werden in der Arbeitslosigkeit vom
Arbeitsamt übernommen. |